EigenSpur
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Häufige Fragen

Fragen, die mir oft gestellt werden.

Wenn Ihre Frage fehlt: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich antworte innert 24 Stunden.

Susanne Bassler und ein Jugendlicher gehen mit den Hunden einen Wiesenweg entlang, von hinten

Allgemein

Braucht mein Kind eine Diagnose, um zu EigenSpur zu kommen?

Nein. Viele Familien warten im Aargau mehrere Monate, in Kinderspitälern bis zu 18 Monate auf eine Abklärung. Diese Zeit müssen Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Ich arbeite mit Ihrem Kind, nicht mit einem Bericht. Eine spätere Diagnose kann die Finanzierung erleichtern, ist aber keine Voraussetzung.

Für welches Alter ist EigenSpur geeignet?

In der Regel für Kinder und Jugendliche ab etwa 6 Jahren bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, in Übergangssituationen auch darüber hinaus. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern ob Ihr Kind von einem kleinen, reizarmen Rahmen mit Tieren und Natur profitiert.

Ist EigenSpur eine Therapie?

Nein. EigenSpur ist sozialpädagogische Begleitung, keine Therapie und kein Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychiatrische Behandlung. Ich arbeite gerne ergänzend mit Ihren Fachpersonen zusammen, etwa mit dem Schulpsychologischen Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Was unterscheidet EigenSpur von Reittherapie oder Reitunterricht?

Bei EigenSpur wird nicht Reiten gelernt, und es ist keine Hippotherapie (das ist eine physiotherapeutische Behandlung auf dem Pferd). Die Pferde und Hunde sind Beziehungspartner. Es geht um Vertrauen, Regulation, Verantwortung und Selbstwirksamkeit, nicht um Reiten als Sport. Niemand muss aufs Pferd.

Gibt es Gruppen?

Nein, bewusst nicht. Ich begleite immer nur ein Kind pro Zeitfenster. Viele Kinder im Spektrum oder mit ADHS brauchen genau diese Reizarmut, um sich zu öffnen. Deshalb sind die Plätze begrenzt.

Tiere

Mein Kind hat Angst vor Hunden oder Pferden. Geht das trotzdem?

Ja. Ihr Kind bestimmt Tempo und Nähe. Niemand muss ein Tier anfassen. Oft entsteht Vertrauen genau dann, wenn nichts erwartet wird. Wir können auch mit nur einer Tierart beginnen.

Was ist bei Allergien?

Sprechen Sie mich vorher darauf an. Je nach Allergie arbeiten wir mit Abstand, draussen, mit nur einer Tierart oder mit Aufgaben in der Natur. Hände waschen gehört bei uns ohnehin zum Ritual.

Sind die Tiere ausgebildet?

Nougat ist zertifizierter Therapiehund, ich bin zertifizierte Therapiehundeführerin im Therapiehundeteam. Toffee ist eine sehr menschenbezogene Hündin, die im Alltag mit Kindern erfahren ist. Die beiden Quarter Horses Bueno und Pocito sind seit vielen Jahren im Umgang mit Kindern erprobt. Alle Tiere haben Rückzugsorte und Ruhetage.

Wirkt das wirklich, oder ist das nur schön?

Beides. Studien zeigen bei Kindern im Autismus-Spektrum weniger Reizbarkeit und bessere soziale Kommunikation nach pferdegestützter Arbeit, messbar tiefere Stresswerte nach Hunde-Sessions und bessere Konzentration bei ADHS nach Zeit im Grünen. Bei den Kernsymptomen von ADHS ist tiergestützte Arbeit nicht nachweislich besser als Standardbehandlungen. Deshalb formuliere ich Ziele dort, wo die Wirkung belegt ist: Stress, Selbstwert, Beziehung, Regulation und Schulfähigkeit.

Kosten und Finanzierung

Was kostet die Begleitung?

Kennenlerngespräch und Schnupperbesuch sind kostenlos. Richtpreise: Einzelbegleitung CHF 150 pro Stunde, Halbtag (3.5 Stunden) CHF 340, Ganztag CHF 570 inkl. Mittagessen. Diese Preise gelten für Familien ebenso wie für Gemeinden, Schulen und Behörden. Wenn das Budget knapp ist, finden wir eine Lösung.

Zahlt die Krankenkasse?

Nein. Sozialpädagogische Begleitung ist keine Leistung der Grundversicherung und in der Regel auch nicht der Zusatzversicherung. Es gibt aber andere Wege: IV-Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag, IV-Assistenzbeitrag, Kostengutsprache der Gemeinde, Schulbudget bei Auszeiten sowie Stiftungen wie Pro Infirmis oder Cerebral. Ich gehe diese Wege mit Ihnen durch.

Wie funktioniert die Finanzierung über die IV?

Kinder mit Autismus (Geburtsgebrechen 405) und oft auch mit ADHS haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn sie im Alltag deutlich mehr Hilfe oder Überwachung brauchen als Gleichaltrige. Sie beträgt rund CHF 500 bis 2'000 pro Monat und wird an die Eltern ausbezahlt, frei verwendbar. Dazu kann ein Assistenzbeitrag kommen: Die Familie stellt eine Assistenzperson an, die IV zahlt CHF 35.30 pro Stunde. Ich kann diese Assistenzperson sein. Pro Infirmis Aargau berät kostenlos beim Antrag.

Kann die Gemeinde oder die Schule die Kosten übernehmen?

Ja, in vielen Fällen. Das Sozialamt der Gemeinde kann eine Kostengutsprache erteilen, etwa bei Kindesschutzmassnahmen oder zur Vermeidung einer Fremdplatzierung. Ordnet das Familiengericht eine Massnahme an, muss die Gemeinde die Kosten bevorschussen. Die Schulleitung kann ein externes Einzelsetting bei Schulabsentismus oder Schulausschluss über das Schulbudget finanzieren. Ich erstelle Konzept, Offerte und die Unterlagen für die Kostengutsprache.

Ablauf und Praktisches

Wie schnell kann es losgehen?

Das Kennenlerngespräch findet in der Regel innert einer Woche statt. Wenn ein Platz frei ist, kann die Begleitung kurz darauf beginnen, in Krisensituationen innert weniger Tage. Die Plätze sind begrenzt, weil ich nur so viele Kinder begleite, wie ich wirklich im Blick haben kann.

Wie lange dauert eine Begleitung?

Das hängt vom Auftrag ab. Einzelbegleitungen laufen oft über mehrere Monate, eine schulische Auszeit in der Regel 6 bis 12 Wochen, eine Tagesstruktur länger. Wir legen die Dauer zu Beginn fest und überprüfen sie in den Standortgesprächen. Gekündigt werden kann jeweils auf Ende Monat.

Wo findet die Begleitung statt?

Treffpunkt ist bei mir zuhause in Gontenschwil AG, gut erreichbar aus dem Aargau, aus Luzern, Zug und Zürich-West. Von dort aus geht es in die Natur, ans Feuer, auf den Spaziergang mit den Hunden oder zu den Pferden auf dem Pferdehof. Dessen Adresse erhalten Sie nach dem Kennenlerngespräch. Abholung ab Bahnhof ist nach Absprache möglich.

Was muss mein Kind mitbringen?

Kleider, die dreckig werden dürfen, feste Schuhe, bei Regen eine Jacke. Verpflegung ist bei Halb- und Ganztagen inbegriffen. Alles andere ist da.

Darf ich als Elternteil beim Schnupperbesuch dabei sein?

Ja, beim ersten Besuch gerne. Danach verabschieden sich die meisten Eltern nach ein paar Minuten, und Ihr Kind bleibt mit mir und den Tieren. Das besprechen wir vorher.

Arbeiten Sie mit der Schule und anderen Fachpersonen zusammen?

Ja, ausdrücklich. Mit Ihrem Einverständnis tausche ich mich mit Schule, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischem Dienst, Beistandsperson oder Kinder- und Jugendpsychiatrie aus und nehme an Standortgesprächen teil. Die Fallführung bleibt bei der zuständigen Stelle; ich bin die ergänzende Fachperson vor Ort.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann ist das Kennenlerngespräch der einfachste Weg. Kostenlos, am Telefon oder bei mir zuhause.